Immobiliensachverständiger
Verkehrswertgutachten Osthofen

Verkehrswertgutachten
Osthofen

Sachverständiger für Immobilienverkehrswerte in Osthofen und Umgebung.

Herzlich willkommen! Der Verkehrswert i.S.d. §194 BauGB muss hohen Ansprüchen genügen. Als zertifizierter Immobiliensachverständiger erstelle ich Verkehrswertgutachten entsprechend der aktuellen Gesetzgebung und den Anforderungen von öffentlichen Stellen, z.B. von Finanzämtern, Gerichten und Banken für den Bereich Osthofen.

Std.-Satz: 98,00 € (incl. MwSt) - s.a.: Preise im Detail
Verkehrswertgutachten in Osthofen ab 900 € (unbebaut) oder 1800 € (bebaut). Der Gesamtpreis richtet sich nach dem Aufwand der Verkehrswertermittlung oder sonst. Leistung.

Ihr Immobiliengutachter

Anerkannte Verkehrswertgutachten für Osthofen: Für die Beratung, Begutachtung und Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich erstelle und prüfe Verkehrswertgutachten im Gebiet Osthofen für Gewerbe-, Geschäfts und Wohnimmobilien, Eigentumswohnungen, Ferienhäuser, Ein- und Mehrfamilienhäuser, forst- und landwirtschaftliche Betriebe incl. Grundstücksrechte, -lasten und vieles mehr…

Unabhängiger Immobiliensachverständiger Osthofen

Qualität zahlt sich aus – aufgrund meiner Qualifikation als zertifizierter Immobiliensachverständiger sind meine Verkehrswertgutachten i.S.d. §194 BauGB besonders glaubwürdig und von öffentlichen Stellen anerkannt.

  • Professionelle und diskrete Beratung
  • Beratung über Zustand und Nutzbarkeit
  • Kostenschätzung von Schäden, Modernisierungen
  • Individuell anpassbare Leistungen, transparente Preise
  • Osthofen im Kreis Alzey-Worms und Umgebung

Sie erhalten eine fundierte, objektive und nachvollziehbare Verkehrswertermittlung.

Erstellung eines Verkehrswertgutachtens
Eine Übersicht mit den wichtigsten Schritten.


Ablaufschema eines Verkehrswertgutachtens

Gründe für Verkehrswertgutachten in Osthofen

Die Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie ist sehr komplex und basiert auf den rechtlichen Gegebenheiten, den Eigenschaften, der Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks. Die Gründe für eine solche Verkehrswertberechnung sind vielfältig, im Mittelpunkt steht jedoch immer sich dem tatsächlichen Immobilienwert bewusst zu werden und damit die Grundlage für angemessene und gerechte Immobiliengeschäfte zu erhalten.

Konkrete Gründe für Verkehrswertgutachten im Gebiet Osthofen sind z.B.:

  • Erbschaften, für gerechte Erbaufteilung und Auszahlung
  • Schenkungen, ggf. zur Ermittlung der Schenkungssteuer
  • Scheidungen, zur Bestimmung des Zugewinnausgleichs
  • Unterhaltsstreitigkeiten, für die Vermögensermittlung
  • Ein Schiedsgutachten zur außergerichtlichen Einigung
  • Kreditvergaben, zur Berechnung des Beleihungswerts
  • Insolvenzen, Teilungs- und Zwangsversteigerungen

Auch bei der Erwägung von Wohnungs- oder Hauskäufen bzw. -verkäufen kann ein Gutachten über den Verkehrswert sehr hilfreich sein, um sich dem erzielbaren Verkaufspreis bewusst zu werden oder um Argumente für die Preisverhandlung zu erhalten und zu belegen.

Die wichtigsten Gründe für das von einem Sachverständigen erstellte Verkehrswertgutachten sind die Neutralität, Objektivität und Genauigkeit. Bei erforderlichen Wertnachweisen von Grundstücken im Bereich Osthofen werden Verkehrswertgutachten oft vom zuständigen Finanzamt oder Amtsgericht angefordert. Die Gründe dafür liegen auf der Hand; öffentliche Stellen trauen den Wertangaben der Eigentümer oft nicht, da diese den Wert aus persönlichen Gründen oder Vorteilen zu niedrig oder auch zu hoch angeben könnten.

Unabhängige Immobiliensachverständige dagegen besitzen kein persönliches Interesse am Ergebnis des Wertgutachtens, sie müssen die gesetzlichen Vorgaben einhalten und verfügen über die notwendige Sachkunde für die richtige und genaue Berechnung.

Ablauf der Verkehrswertermittlung Osthofen

  1. Auch bei der Wertfindung für Immobilien im Bereich Osthofen, Rheinland-Pfalz stellt die Verkehrswertermittlung (bzw. das Verkehrswertgutachten) die ausführlichste Form der Wertermittlung dar. Jedoch ist nicht zu jedem Anlass eine ausführliche Verkehrswertermittlung notwendig. Vor der Beauftragung klären wir daher für welchen Zweck das Gutachten benötigt wird und ob dazu ein Verkehrswertgutachten erforderlich ist oder ggf. eine kostengünstigere Marktwertschätzung (Kurzgutachten) ausreicht. Ein Ortstermin mit Innen- und Außenbesichtigung ist allerdings immer erforderlich und kann schon mit der Beauftragung vereinbart werden.
  2. Während der Besichtigung sollte Zugang zu allen Gebäudeteilen, zu allen Räumen und zum gesamten Grundstück bestehen. Falls das zu bewertende Gebäude bewohnt ist, wird versucht, die Beeinträchtigung für die Bewohner möglichst gering zu halten. Bauteile (z.B. Wände oder Decken) werden bei der Objektbesichtigung nicht geöffnet und es werden üblicherweise keine Möbel oder Gegenstände verrückt. Als Anlage zum Verkehrswertgutachten werden Fotos aufgenommen, erkennbare persönliche Details können darauf unkenntlich gemacht werden.
  3. Zusätzlich sind für die Verkehrswertermittlung eine Reihe von Informationen, Dokumenten und Unterlagen von öffentlichen Stellen erforderlich. Idealerweise können diese Informationen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Alternativ können die Unterlagen auch von mir besorgt werden, dazu brauche ich dann eine vom Eigentümer unterschriebene Vollmacht. Falls keine Gebäudegrundrisse oder Aufmaße für die Flächenermittlung vorhanden sind, können diese auf Wunsch von mir angefertigt werden.

Die Wertermittlung erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regeln, vor allem dem Baugesetzbuch (BauGB), der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und mit mindestens einem der darin genannten Wertermittlungsverfahren:

  • Vergleichswertverfahren
  • Ertragswertverfahren
  • Sachwertverfahren

Bis zur Fertigstellung eines ausführlichen Verkehrswertgutachtens sollten etwa vier Wochen eingeplant werden. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme und die Zusammenarbeit.

Ausführliches Verkehrswertgutachten

Aufbau des Verkehrswertgutachtens

Die Ermittlung von Immobilienverkehrswerten basiert nicht auf trivialen Schätzungen, sondern setzt umfassende Sachkenntnisse im Hochbaubereich, Kenntnisse der gesetzlichen Vorschriften und der Wertermittlungsregeln in Verbindung mit Informationen zur Marktentwicklung und den ausgewerteten tatsächlichen Kaufpreisen des Gutachterausschusses voraus.

Das Ergebnis der Verkehrswertermittlung wird durch viele Faktoren bestimmt. Berücksichtigt werden müssen beispielsweise die Lage, Größe, Beschaffenheit, die rechtlichen Gegebenheiten und der Erschließungszustand des Grundstücks sowie die Bausubstanz, Wohn- und Nutzfläche, tatsächliche und bestmögliche Nutzung, Ausstattung (Bauqualität) und die energetischen Eigenschaften der baulichen Anlagen, aber auch Angebot und Nachfrage anderer Marktteilnehmer.


Das fertige Verkehrswertgutachten gibt detaillierten und nachvollziehbaren Aufschluss über:

  • Die Lage, direkte und weitläufige Umgebung
  • Zustand und Beschaffenheit der Immobilie
  • Die rechtliche Situation u. relevante Rechte und Lasten
  • Beeinflussende Baumängel und Bauschäden
  • Verkehrswertermittlung auf Basis der ImmoWertV und der vorgeschriebenen
    Wertermittlungsverfahren (Vergleichswert, Ertragswert, Sachwert)
  • Gesonderte Bewertung des Grund und Bodens (Bodenwert)
  • Erforderliche Ermittlungen, öffentl. Dokumente und Auszüge (incl. Fotodokumentation)

Je nach Anlass ist möglicherweise kein ausführliches Verkehrswertgutachten i.S.d. §194 BauGB erforderlich. In solchen Fällen kann auch ein kompakteres Gutachten (Marktwertschätzung) ausreichen.

Die Begriffe Verkehrswert und Marktwert

§ 194 BauGB definiert den Verkehrswert, verwendet dabei aber auch den Begriff Marktwert. Das Pfandbriefgesetz (PfandBG), welches bei der Ermittlung des Beleihungswertes eine zentrale Rolle einnimmt, nutzt den Begriff Marktwert. Dabei ähnelt die Definition des Marktwerts im PfandBG der des Verkehrswerts im BauGB.

Die Begriffe Verkehrswert und Marktwert können also synonym verwendet werden und tauchen vor allem bei der Grundstücks- und Gebäudebewertung oft auf. Unter Immobilienmarktwert bzw. -verkehrswert versteht man den Wert im gewöhnlichen Geschäftsverkehr. Auf dem frei zugänglichen Immobilienmarkt wird ein Grundstück (bebaut oder unbebaut) zum Verkauf angeboten. Gleichberechtigt, sachkundig und ohne Zwang verhandeln die Marktteilnehmer den Preis und bestimmen damit, als Mittelwert vieler representativer Verkaufspreise, den Immobilienverkehrswert.

Ermittelt wird der Verkehrswert durch einen qualifizierten Sachverständigen, ohne dass die Immobilie tatsächlich verkauft werden muss. Das Ergebnis der Marktwert- oder Verkehrswertberechnung ist also ein theoretischer Wert – im Grunde eine Prognose des wahrscheinlichsten Kaufpreises. Immobiliensachverständige verfügen über Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen, die erheblich über dem Durchschnitt liegen. Daher gelten die von Immobiliensachverständigen erstellten Gutachten als besonders objektiv, realistisch und glaubwürdig – jedoch ist der ermittelte Marktwert bzw. Verkehrswert nicht bindend.
Der Marktpreis hingegen ist der in einer Transaktion zwischen Käufer und Verkäufer tatsächlich gezahlte Betrag (Kaufpreis).

Vereinfacht beschrieben wird bei einer Verkehrswertermittlung ein Vergleich mit tatsächlich verkauften Immobilien angestellt. Entscheidend ist, dass die Vergleichsgrundstücke möglichst identische Eigenschaften mit dem Bewertungsgrundstück aufweisen und Abweichungen, z.B. bei Größe, Baujahr, Zustand und Lage, sachkundig berücksichtigt werden.

Entsprechend dem Anlass können Verkehrswertgutachten unterschiedliche Bezeichnungen besitzen, z.B.:

  • Schiedsgutachten
  • Privatgutachten
  • Gerichtsgutachten
  • Obergutachten
  • Versicherungsgutachten

Es sollte aber durch einen Hinweis klargestellt werden, dass es sich dabei um den Verkehrswert im Sinne des §194 Baugesetzbuch handelt.

Verkehrswertgutachten Osthofen (Kreis Alzey-Worms)

Das Leistungsgebiet für Verkehrswertgutachten Osthofen (Kreis Alzey-Worms)

Neben Osthofen in Rheinland-Pfalz erstelle ich auch Verkehrswertgutachten für Immobilien in umliegenden Ortschaften von Osthofen; z.B. Westhofen, Dittelsheim-Heßloch, Alsheim, Rheindürkheim u.s.w.

Osthofen ist Teil des Kreises Alzey-Worms in Rheinland-Pfalz und Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Wonnegau. Mit etwa 9400 Einwohnern wird Osthofen gemäß Landesplanung und der zentralen Orte [nach Walter Christaller] als Grundzentrum eingestuft – angebotene Waren und Dienste dienen also im wesentlichen der Grundversorgung. Die Stadt Osthofen liegt in der Region Rheinhessen und südöstlich innerhalb des Landkreises. Der Kreis Alzey-Worms wiederum grenzt im Osten von Rheinland-Pfalz an Hessen und damit auch an den Rhein. Nur 8 km südlich befindet man sich bereits im Zentrum der Stadt Worms und rund 25 km südlich in Ludwigshafen. Etwa 30 Kilometer nördlich trifft man auf Mainz, die Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz.

Ihr Verkehrswertgutachter Osthofen, Rheinland-Pfalz

Hallo und danke für den Besuch meines Internetportals. Wenn Sie den genauen Wert einer Immobilie oder eines Grundstücks benötigen, dann stehe ich gerne mit einer Verkehrswertermittlung in Osthofen und Umgebung zur Verfügung.

Mein Name ist Herman Ritter, ich bin Inhaber des Büros Ritter, zertifizierter Immobiliensachverständiger mit TÜV Rheinland geprüfter Sachkunde (PersCert TÜV Rheinland) und Dipl.-Ing. (FH) Bauingenieurwesen. Durch meine Qualifikation, Erfahrung und Kompetenz entsprechen meine Verkehrswertgutachten den höchsten Anforderungen. Bei Fragen im Zusammenhang mit der Bewertung von Grundstücken kann ich ganz sicher weiterhelfen und freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Aktuelles

07. Mai. 2021

Bad Kreuznach

Interesse an einer genauen Immobilienbewertung im Raum Bad Kreuznach? Bestens, als Gutachter bewerte ich Immobilien bedarfsgerecht für unterschiedliche Anlässe.

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24. Apr. 2021

Worms

Interesse an einer genauen Immobilienbewertung im Raum Worms? Bestens, als Gutachter bewerte ich Immobilien bedarfsgerecht für unterschiedliche Anlässe.

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23. Apr. 2021

Monsheim

Verkehrswertgutachten für Immobilien erstelle ich auch im Bereich Monsheim. Wertermittlung nach den gesetzlichen Vorgaben durch einen Sachverständigen.

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22. Apr. 2021

Osthofen

Interesse an einer genauen Immobilienbewertung im Raum Osthofen? Bestens, als Gutachter bewerte ich Immobilien bedarfsgerecht für unterschiedliche Anlässe.

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