Herzlich willkommen! Der Verkehrswert i.S.d. §194 BauGB muss hohen Ansprüchen genügen. Als zertifizierter Immobiliensachverständiger erstelle ich Verkehrswertgutachten entsprechend der aktuellen Gesetzgebung und den Anforderungen von öffentlichen Stellen, z.B. von Finanzämtern, Gerichten und Banken für den Bereich Herrstein.
Std.-Satz: 98,00 € (incl. MwSt) - s.a.: Preise im Detail
Verkehrswertgutachten in Herrstein ab 900 € (unbebaut) oder 1800 € (bebaut). Der Gesamtpreis richtet sich nach dem Aufwand der Verkehrswertermittlung oder sonst. Leistung.
Anerkannte Verkehrswertgutachten für Herrstein: Für die Beratung, Begutachtung und Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich erstelle und prüfe Verkehrswertgutachten im Gebiet Herrstein für Gewerbe-, Geschäfts und Wohnimmobilien, Eigentumswohnungen, Ferienhäuser, Ein- und Mehrfamilienhäuser, forst- und landwirtschaftliche Betriebe incl. Grundstücksrechte, -lasten und vieles mehr…
Qualität zahlt sich aus – aufgrund meiner Qualifikation als zertifizierter Immobiliensachverständiger sind meine Verkehrswertgutachten i.S.d. §194 BauGB besonders glaubwürdig und von öffentlichen Stellen anerkannt.
Sie erhalten eine fundierte, objektive und nachvollziehbare Verkehrswertermittlung.
Erstellung eines Verkehrswertgutachtens
Eine Übersicht mit den wichtigsten Schritten.
Die Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie ist sehr komplex und basiert auf den rechtlichen Gegebenheiten, den Eigenschaften, der Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks. Die Gründe für eine solche Verkehrswertberechnung sind vielfältig, im Mittelpunkt steht jedoch immer sich dem tatsächlichen Immobilienwert bewusst zu werden und damit die Grundlage für angemessene und gerechte Immobiliengeschäfte zu erhalten.
Konkrete Gründe für Verkehrswertgutachten im Gebiet Herrstein sind z.B.:
Auch bei der Erwägung von Wohnungs- oder Hauskäufen bzw. -verkäufen kann ein Gutachten über den Verkehrswert sehr hilfreich sein, um sich dem erzielbaren Verkaufspreis bewusst zu werden oder um Argumente für die Preisverhandlung zu erhalten und zu belegen.
Die wichtigsten Gründe für das von einem Sachverständigen erstellte Verkehrswertgutachten sind die Neutralität, Objektivität und Genauigkeit. Bei erforderlichen Wertnachweisen von Grundstücken im Bereich Herrstein werden Verkehrswertgutachten oft von dem für Herrstein zuständigen Finanzamt oder dem Amtsgericht (Idar-Oberstein) angefordert. Die Gründe dafür liegen auf der Hand; öffentliche Stellen trauen den Wertangaben der Eigentümer oft nicht, da diese den Wert aus persönlichen Gründen oder Vorteilen zu niedrig oder auch zu hoch angeben könnten.
Unabhängige Immobiliensachverständige dagegen besitzen kein persönliches Interesse am Ergebnis des Wertgutachtens, sie müssen die gesetzlichen Vorgaben einhalten und verfügen über die notwendige Sachkunde für die richtige und genaue Berechnung.
Die Wertermittlung erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regeln, vor allem dem Baugesetzbuch (BauGB), der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und mit mindestens einem der darin genannten Wertermittlungsverfahren:
Bis zur Fertigstellung eines ausführlichen Verkehrswertgutachtens sollten etwa vier Wochen eingeplant werden. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme und die Zusammenarbeit.
Die Ermittlung von Immobilienverkehrswerten basiert nicht auf trivialen Schätzungen, sondern setzt umfassende Sachkenntnisse im Hochbaubereich, Kenntnisse der gesetzlichen Vorschriften und der Wertermittlungsregeln in Verbindung mit Informationen zur Marktentwicklung und den ausgewerteten tatsächlichen Kaufpreisen des Gutachterausschusses voraus.
Das Ergebnis der Verkehrswertermittlung wird durch viele Faktoren bestimmt. Berücksichtigt werden müssen beispielsweise die Lage, Größe, Beschaffenheit, die rechtlichen Gegebenheiten und der Erschließungszustand des Grundstücks sowie die Bausubstanz, Wohn- und Nutzfläche, tatsächliche und bestmögliche Nutzung, Ausstattung (Bauqualität) und die energetischen Eigenschaften der baulichen Anlagen, aber auch Angebot und Nachfrage anderer Marktteilnehmer.
Das fertige Verkehrswertgutachten gibt detaillierten und nachvollziehbaren Aufschluss über:
Je nach Anlass ist möglicherweise kein ausführliches Verkehrswertgutachten i.S.d. §194 BauGB erforderlich. In solchen Fällen kann auch ein kompakteres Gutachten (Marktwertschätzung) ausreichen.
§ 194 BauGB definiert den Verkehrswert, verwendet dabei aber auch den Begriff Marktwert. Das Pfandbriefgesetz (PfandBG), welches bei der Ermittlung des Beleihungswertes eine zentrale Rolle einnimmt, nutzt den Begriff Marktwert. Dabei ähnelt die Definition des Marktwerts im PfandBG der des Verkehrswerts im BauGB.
Die Begriffe Verkehrswert und Marktwert können also synonym verwendet werden und tauchen vor allem bei der Grundstücks- und Gebäudebewertung oft auf. Unter Immobilienmarktwert bzw. -verkehrswert versteht man den Wert im gewöhnlichen Geschäftsverkehr. Auf dem frei zugänglichen Immobilienmarkt wird ein Grundstück (bebaut oder unbebaut) zum Verkauf angeboten. Gleichberechtigt, sachkundig und ohne Zwang verhandeln die Marktteilnehmer den Preis und bestimmen damit, als Mittelwert vieler representativer Verkaufspreise, den Immobilienverkehrswert.
Ermittelt wird der Verkehrswert durch einen qualifizierten Sachverständigen, ohne dass die Immobilie tatsächlich verkauft werden muss. Das Ergebnis der Marktwert- oder Verkehrswertberechnung ist also ein theoretischer Wert – im Grunde eine Prognose des wahrscheinlichsten Kaufpreises. Immobiliensachverständige verfügen über Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen, die erheblich über dem Durchschnitt liegen. Daher gelten die von Immobiliensachverständigen erstellten Gutachten als besonders objektiv, realistisch und glaubwürdig – jedoch ist der ermittelte Marktwert bzw. Verkehrswert nicht bindend.
Der Marktpreis hingegen ist der in einer Transaktion zwischen Käufer und Verkäufer tatsächlich gezahlte Betrag (Kaufpreis).
Vereinfacht beschrieben wird bei einer Verkehrswertermittlung ein Vergleich mit tatsächlich verkauften Immobilien angestellt. Entscheidend ist, dass die Vergleichsgrundstücke möglichst identische Eigenschaften mit dem Bewertungsgrundstück aufweisen und Abweichungen, z.B. bei Größe, Baujahr, Zustand und Lage, sachkundig berücksichtigt werden.
Entsprechend dem Anlass können Verkehrswertgutachten unterschiedliche Bezeichnungen besitzen, z.B.:
Es sollte aber durch einen Hinweis klargestellt werden, dass es sich dabei um den Verkehrswert im Sinne des §194 Baugesetzbuch handelt.
Neben Herrstein (Hunsrück) in Rheinland-Pfalz erstelle ich auch Verkehrswertgutachten für Immobilien in umliegenden Ortschaften; z.B. Kempfeld, Kirschweiler, Niederwörresbach, Fischbach, u.s.w.
Die Ortsgemeinde Herrstein ist Teil des Kreises Birkenfeld in Rheinland-Pfalz und seit dem Zusammenschluss der Verbandsgemeinden im Januar 2020 Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen. Unter anderem bietet Herrstein einen historischen Ortskern, viele Natur und Erholungsmöglichkeiten. Mit etwa 800 Einwohnern wird Herrstein gemäß Landesplanung und der zentralen Orte [nach Walter Christaller] als Unterzentrum eingestuft. Innerhalb des Landkreises befindet sich Herrstein etwas nördlich vom Zentrum. Der Kreis Birkenfeld wiederum liegt im Westen von Rheinland-Pfalz und grenzt an Saarland. Etwa 50 Kilometer westlich trifft man auf die Stadt Trier, ca. 66 Kilometer nördlich auf Koblenz und ca. 70 Kilometer nordöstlich auf Mainz, die Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz.
Hallo und danke für den Besuch meines Internetportals. Wenn Sie den genauen Wert einer Immobilie oder eines Grundstücks benötigen, dann stehe ich gerne mit einer Verkehrswertermittlung in Simmern und Umgebung zur Verfügung.
Mein Name ist Herman Ritter, ich bin Inhaber des Büros Ritter, zertifizierter Immobiliensachverständiger mit TÜV Rheinland geprüfter Sachkunde (PersCert TÜV Rheinland) und Dipl.-Ing. (FH) Bauingenieurwesen. Durch meine Qualifikation, Erfahrung und Kompetenz entsprechen meine Verkehrswertgutachten den höchsten Anforderungen. Bei Fragen im Zusammenhang mit der Bewertung von Grundstücken kann ich ganz sicher weiterhelfen und freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Interesse an einer genauen Immobilienbewertung im Raum Bad Kreuznach? Bestens, als Gutachter bewerte ich Immobilien bedarfsgerecht für unterschiedliche Anlässe.
Interesse an einer genauen Immobilienbewertung im Raum Worms? Bestens, als Gutachter bewerte ich Immobilien bedarfsgerecht für unterschiedliche Anlässe.
Verkehrswertgutachten für Immobilien erstelle ich auch im Bereich Monsheim. Wertermittlung nach den gesetzlichen Vorgaben durch einen Sachverständigen.
Interesse an einer genauen Immobilienbewertung im Raum Osthofen? Bestens, als Gutachter bewerte ich Immobilien bedarfsgerecht für unterschiedliche Anlässe.