Immobilienbewertung Nieder-Olm
Prof. Immobiliengutachter

Immobilienbewertung
Nieder-Olm (Rheinhessen)

Zertifizierter Gutachter für Immobilienbewertungen in Nieder-Olm.

Herzlich willkommen, profitieren Sie durch die Bewertung von Immobilien im Bereich Nieder-Olm von einem qualifizierten Immobiliengutachter. Meine Immobilienwertgutachten entsprechen der aktuellen Gesetzgebung und erfüllen die Anforderungen von öffentlichen Stellen.

Beratung, Begutachtung und Bewertung von Immobilien im Gebiet Nieder-Olm.
Std.-Satz: 98,00 € (incl. MwSt) - s.a.: Preise im Detail
Der Gesamtpreis richtet sich nach Anspruch und Umfang der Immobilienbewertung.

Ihr Immobiliengutachter
✓ Bewertung Extras

Immobilienbewertung für Nieder-Olm: Durch mein Angebot, für die Bewertung von Immobilien in Nieder-Olm und Umgebung, haben Sie die Möglichkeit den neutralen und objektiven Immobilienmarktwert für Gewerbe- und Wohnimmobilien, Eigentumswohnungen und Ferienhäusern, bebauten und unbebauten Grundstücken oder den Wert von Grundstücksrechten, -lasten und vielem mehr in Nieder-Olm zu bekommen. Je nach Zweck kann die Immobilienwertermittlung z.B. für den Hausverkauf auf das Wesentliche beschränkt, für private Angelegenheiten als Marktwertschätzung oder für offizielle Anlässe als ausführliches Verkehrs- oder Marktwertgutachten erstellt werden.

Profitieren Sie dabei von meiner Qualifikation als zertifizierter Immobiliengutachter und der damit verbundenen offiziellen Anerkennung meiner Immobiliengutachten für den Bereich Nieder-Olm.

  • Zertifizierter Gutachter für Immobilienbewertung
  • Unabhängige, neutrale und objektive Wertermittlung
  • Immobilienbewertung im Sinne des §194 BauGB
  • Wunschgemäße Leistungen, transparente Preise
  • Keine Gebühr für An-/Abfahrt
    im Gebiet Nieder-Olm, Kreis Mainz-Bingen

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme und unsere Zusammenarbeit.

Ablauf bei der Immobilienbewertung
Eine Übersicht mit den wichtigsten Schritten.


Ablaufschema einer Immobilienbewertung

Anlässe für Immobilienbewertungen in Nieder-Olm

Es gibt mehrere Anlässe zu denen die Bewertung einer Immobilie im Bereich Nieder-Olm hilfreich oder auch notwendig sein kann. Der ermittelte Immobilienwert ist dabei ein theoretischer Wert, der dem am wahrscheinlichsten erzielbaren Verkaufspreis entspricht.
Für manche Anlässe kann eine Marktwertschätzung bzw. ein Kurzgutachten (z.B. bei Erbaufteilung) genügen oder sogar eine noch kostengünstigere Bewertung beispielsweise bei Grundstücksverkäufen. Aber vor allem für öffentliche Stellen wie das für Nieder-Olm zuständige Finanzamt oder das Amtsgericht sind oft ausführliche Immobilienbewertungen erforderlich, um Vermögenswerte glaubhaft nachzuweisen.

Häufige Anlässe für Immobilienbewertungen sind z.B.:

  • Die Bewertung bei Immobilienkäufen bzw. -verkäufen zur Entscheidungsfindung, für mehr Sicherheit oder zur Unterstützung bei Preisverhandlungen. Bei Grundstücksgeschäften genügt oft die vereinfachte Immobilienwertermittlung.
  • Eine gerechte Vermögensaufteilung im Fall von Schenkungen oder bei gütlichen Aufhebungen von Eigentümergemeinschaften, z.B. bei Ehescheidung oder Aufteilung einer Erbschaft. Für private Zwecke genügt eine Marktwertschätzung.
  • Die Immobilienbewertung für steuerliche Zwecke, Festsetzung von Erbschafts- und Schenkungssteuer, Bilanzerstellung, Übertragung von Privat- und Betriebsvermögen. Hier ist ein Verkehrswertgutachten zu empfehlen.
  • Ein Schiedsgutachten, wenn ein Streitfall außergerichtlich beigelegt werden soll und sich die Parteien einigen das Ergebnis des Schiedsgutachtens als verbindlich anzuerkennen. Hier ist ein ausführliches Verkehrswertgutachten erforderlich.

Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen können privat beauftragte Immobiliengutachten nur verwendet werden, wenn alle Parteien damit einverstanden sind. Oft erfolgt jedoch vom Gericht selbst die Hinzuziehung eines unabhängigen Gutachters.

Abfolge der Immobilienwertermittlung Nieder-Olm

  1. Beauftragung: Nach der Beauftragung der Immobilienbewertung für Nieder-Olm kann ich vorhandene Unterlagen und Informationen zum Objekt bereits auswerten. Noch fehlende Unterlagen sollten idealerweise vom Auftraggeber bei den entsprechenden Stellen angefordert werden. Welche Unterlagen gebraucht werden und wo Sie diese erhalten erfahren Sie natürlich von mir. Zusätzlich unterstütze ich Sie auch gerne bei der Besorgung entsprechender Unterlagen, dazu benötige ich dann allerdings Ihre Erlaubnis (Vollmacht).
  2. Ortstermin: Für eine individuelle Immobilienwertermittlung ist die Innen- und Außenbesichtigung notwendig. Dabei werden alle Gebäudeteile, allen Räume und das gesamte Grundstück besichtigt. Bitte informieren Sie ggf. Mieter oder Nachbarn frühestmöglich falls deren Einverständnis für die Besichtigung gebraucht wird. Der Ortstermin erfolgt so umsichtig wie möglich, Bauteile (z.B. Wände oder Decken) werden nicht geöffnet, Gegenstände oder Möbel werden üblicherweise nicht verrückt, ggf. persönliche Details auf Fotos werden unkenntlich gemacht.
  3. Bewertung: Im Anschluss erfolgt die Erstellung des Gutachtens nach den gesetzlichen Vorgaben. Die ImmoWertV schreibt für Immobilienbewertungen die Anwendung mindestens eines der darin genannten Wertermittlungsverfahren (Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren) vor. Bei einer Immobilienbewertung im Bereich Nieder-Olm enthält das Gutachten eine Lagebeschreibung von Nieder-Olm, die Beurteilung von Bauqualität, Zustand, evtl. Schäden und Modernisierungsstau, eine getrennte Gebäude- und Grundstückswertermittlung, die Bewertung ggf. vorhandener Rechte und Lasten sowie die Anlagen des Gutachtens incl. Fotodokumentation.

Hinweis: Meine Leistungen bauen aufeinander auf und können Ihren Wünschen entsprechend angepasst werden. Falls Sie beispielsweise eine kostengünstigere Marktwertschätzung beauftragt hatten und nun doch eine ausführliche Immobilienbewertung benötigen, dann berechne ich nur die Leistungen, die dafür zusätzlich anfallen.

Ausführliche Immobilienbewertung Nieder-Olm

Eine ausführliche Immobilienbewertung für Nieder-Olm wird durch viele ortsspezifische Faktoren beeinflusst. Wichtige Daten sind z.B. vom Gutachterausschuss für das Gebiet ausgewertete Vergleichsdaten und Preisanalysen, der vom statistischen Bundesamt veröffentlichte Baupreisindex, rechtliche Gegebenheiten, die Lage und individuelle Grundstückseigenschaften sowie der Zustand der baulichen Anlagen.

Darstellung einer vom Gutachter erstellten Immobilienbewertung

Die ausführliche Immobilienbewertung entspricht dem Verkehrs- bzw. Marktwertgutachten (i.S.d. §194 BauGB) und zeichnet sich vor allem durch Neutralität, Objektivität und Genauigkeit aus. Die Immobilienwertberechnung soll verständlich und nachvollziehbar sein, sie gibt den am wahrscheinlichsten erzielbaren Kaufpreis wider.

Immobilienwertgutachten gelten aufgrund der Qualifikation von Immobiliengutachtern als besonders glaubwürdig und werden daher für offizielle Anlässe und von öffentlichen Stellen wie Finanzämtern und Gerichten oder auch Banken anerkannt. Anzumerken ist allerdings, dass die Ergebnisse solcher Gutachten für Immobiliengeschäfte nicht bindend sind.

Ich arbeite unabhängig im Gebiet Nieder-Olm, bin kein Makler und durch eine Immobilienbewertung entstehen mir oder Dritten keine Vorteile. Die Gutachten richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften für Immobilienwertermittlungen. Maßgebend sind dabei vor allem auch das Baugesetzbuch (BauGB), die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und die darin aufgeführten Wertermittlungsverfahren; Vergleichswert-, Ertragswert-, Sachwertrichtlinie.

Kostenlose Immobilienbewertung als Alternative?

Möchte man seine Immobilie bewerten, dann findet man im Internet mehere Portale, die das absolut kostenlos anbieten. Unkompliziert, kostenlos, ohne Vor-Ort-Termin und die Bewertung der Immobilie innerhalb weniger Minuten. Aber wie genau sind die Ergebnisse eigentlich?

Mit einem Objekt, zu dem mir das professionelle Immobiliengutachten eines Kollegen zur Verfügung stand, testete ich vier kostenlose Portale für Immobilienbewertung.

  • Durch den Kollegen ermittelter Marktwert: 88 000,- Euro
  • Tatsächlicher Verkaufspreis: 83 000,- Euro zzgl. Kaufnebenkosten

Getestet wurden vier beliebte Portale mit folgenden Ergebnissen:

  • 1: Immobilienwert 137 000,- €, Preisspanne 115k - 159k (für Kauf/Verkauf) [check]
  • 2: Immobilienwert 154 000,- €, Preisspanne 129600 - 178900 [baufi]
  • 3: Immobilienwert, Preisspanne 98000 - 184000 (für Kauf) [imwlt]
    Immobilienwert 128 000,- €, Preisspanne 98000 - 184000 (für Verkauf)
  • 4: Immobilienwert, Preisspanne 129000 - 264000 (für Kauf) [imsct]
    Immobilienwert 159 000,- €, Preisspanne 123000 - 223000 (für Verkauf)

Abgesehen von den enormen Preisspannen und den großen Abweichungen vom tatsächlichen Kaufpreis und vom Marktwert fiel mir auf, dass es zum Teil sogar zu unterschiedlichen Ergebnissen kam, nachdem ich als Grund für die Immobilienbewertung Verkauf statt Kauf wählte.

Bei den kostenlosen Onlinebewertungen für Immobilien muss man sich bewusst sein, dass die Ergebnisse für offizielle Anlässe, z.B. bei Banken, für das Finanzamt oder vor Gericht nicht zugelassen sind.

  • Kostenfreie Online-Immobilienbewertungen basieren auf vereinfachten und standardisierten Annahmen. Individuelle Begebenheiten werden kaum berücksichtigt.
  • Ohne Vor-Ort-Besichtigung der Immobilie können die tatsächlichen Eigenschaften, Umgebungseinflüsse und die Beschaffenheit nicht festgestellt werden.
  • Die Sofortbewertung (innerhalb weniger Minuten) wird maschinell erstellt und nicht auf Plausibilität geprüft, das Ergebnis ist weder neutral noch objektiv.
  • Kostenlose Immobilienbewertungen erfüllen praktisch keine der in §194 Baugesetzbuch definierten Anforderungen an den Verkehrswert.

Nieder-Olm, Kreis Mainz-Bingen

Karte und Gebiet für Immobilienbewertungen Nieder-Olm

Nieder-Olm ist Teil des Kreises Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz und Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Nieder-Olm. Mit gut 10000 Einwohnern wird Nieder-Olm gemäß Landesplanung und der zentralen Orte [nach Walter Christaller] als Mittelzentrum mit Teilfunktionen eingestuft – angebotene Waren und Dienste gehen also etwas über die Grundversorgung hinaus. Die Verbandsgemeinde Nieder-Olm liegt in der Region Rheinhessen und grenzt direkt an das Stadtgebiet von Mainz. Der Kreis Mainz-Bingen wiederum liegt im Osten von Rheinland-Pfalz und umschließt die gesamte Westseite des Stadtgebiets von Mainz. 10 Kilometer nordöstlich befindet man sich bereits im Zentrum von Mainz, der Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz, 17 km nördlich dann auch in Wiesbaden und ca. 24 km westlich trifft man auf Bad Kreuznach.

Immobilienbewertungen führe ich in Nieder-Olm im Kreis Mainz-Bingen und im Umkreis von Nieder-Olm durch; z.B. Klein-Winternheim, Ebersheim, Saulheim, Schwabenheim a.d. Selz u.s.w.

Immobiliengutachter für Nieder-Olm, Rheinland-Pfalz

Hallo und danke für den Besuch meines Internetportals. Wenn Sie die Bewertung einer Immobilie in Nieder-Olm oder Umgebung benötigen, dann würde ich Ihnen gerne helfen.

Mein Name ist Herman Ritter, ich bin Inhaber des Büros Ritter, zertifizierter Grundstücks- und Immobiliengutachter mit TÜV Rheinland geprüfter Sachkunde (PersCert TÜV Rheinland) und Dipl.-Ing. (FH) Bauingenieurwesen. Durch meine Qualifikation, Erfahrung und Kompetenz entsprechen meine Immobiliengutachten den höchsten Anforderungen. Bei Fragen im Zusammenhang mit der Bewertung von Immobilien kann ich ganz sicher weiterhelfen und freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Aktuelles

07. Mai. 2021

Bad Kreuznach

Interesse an einer genauen Immobilienbewertung im Raum Bad Kreuznach? Bestens, als Gutachter bewerte ich Immobilien bedarfsgerecht für unterschiedliche Anlässe.

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24. Apr. 2021

Worms

Interesse an einer genauen Immobilienbewertung im Raum Worms? Bestens, als Gutachter bewerte ich Immobilien bedarfsgerecht für unterschiedliche Anlässe.

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23. Apr. 2021

Monsheim

Verkehrswertgutachten für Immobilien erstelle ich auch im Bereich Monsheim. Wertermittlung nach den gesetzlichen Vorgaben durch einen Sachverständigen.

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22. Apr. 2021

Osthofen

Interesse an einer genauen Immobilienbewertung im Raum Osthofen? Bestens, als Gutachter bewerte ich Immobilien bedarfsgerecht für unterschiedliche Anlässe.

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